Tarifvertrag Physiotherapie

 

Kündigung Tarifvertrag Physiotherapie

Die Tarife sind seit 13 Jahren unverändert und wurden weder der Teuerung noch den gestiegenen Löhnen im Gesundheitswesen angepasst. Diese unbefriedigende Situation hat den Berufsverband physioswiss dazu veranlasst, den Tarifvertrag mit den Krankenkassen zu kündigen.

Die PhysiotherapeutIn ist die SpezialistIn für Schmerz, körperliche Funktionsstörungen und Bewegung. Physiotherapeuten schliessen Ihre Ausbildung auf Fachhochschulniveau ab und leisten als Fachpersonen innerhalb der Grundversicherung einen bedeutenden Beitrag für Ihre Gesundheit. Die Physiotherapie macht 2.4 Prozent der gesamten Kosten in der Grundversicherung aus. In den Verhandlungen, die der Berufsverband mit den Krankenkassen in den vergangenen Jahren geführt hat, wurde diese Tatsachen nie akzeptiert. Nachdem man sich bis heute nicht einigen konnte, trat am 1.7.2011 der sogenannte vertragslose Zustand ein.

Dieser Entscheid zieht für Physiotherapiebetriebe sofortige Massnahmen in der Art der Abrechnung mit sich.

Was ändert sich für Sie?

  • Sie erhalten die Rechnung für die physiotherapeutische Behandlung neu direkt von Ihrer PhysiotherapeutIn (so wie Sie es wahrscheinlich von Ihrem Arzt kennen)
  • Sie bezahlen die Rechnung und senden eine Kopie der Rechnung mit einer Kopie der Verordnung an Ihre Krankenkasse, die Ihnen Ihren Anteil rückvergütet.

Was bleibt wie bisher?

  • Sie werden weiterhin auf Verordnung Ihres Arztes von Ihrer PhysiotherapeutIn behandelt (Art. 5 KLV). Das heisst auch, dass eine ärztliche Verordnung nach wie vor notwendig ist. Die Physiotherapie bleibt eine Leistung der Grundversicherung, das heisst sie wird weiterhin von den Krankenkassen bezahlt.

Was gibt es zu beachten?

  • Diese Regelung betrifft ausschliesslich den Tarifvertrag mit den Krankenkassen. Der Tarifvertrag mit den Unfallversicherungen, der Invalidenversicherung und der Militärversicherung ist weiterhin gültig. Rechnungen an diese Versicherer werden, wie bis anhin, direkt zugestellt.
  • Nachdem von Seiten der Behörden kein neuer, definitiver Preisansatz festgelegt wurde, verwenden wir für die Abrechnung weiterhin den bisherigen Tarif. Aus diesem Grund wird es trotz dieses vertragslosen Zustandes von Seiten der Krankenkassen keine Probleme bei der Rückerstattung der Kosten geben.

Es finden nach wie vor Verhandlungen statt. Vermutlich werden erste provisorische Entscheidungen auf kantonaler Ebene erfolgen.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an ihren Physiotherapeuten.

 

Für die eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung und für Ihre Mithilfe und Solidarität im Zusammenhang mit der für alle Beteiligten mühsamen Umstellungen bedanken wir uns.

 
 
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